Förderrichtlinien

 

Richtlinien zur nachhaltigen Förderung von jungem Engagement im Kreis Steinfurt „Euer Ding“


§1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind alle Mitgliedsorganisationen des Kreisjugendring Steinfurt e.V. (KJR) und deren angeschlossenen Organisationen und Gruppen. Außerdem sind antragsberechtigt: Gruppierungen von freien Trägern der Jugendhilfe (nach §75 SGB VIII) auf kommunaler Ebene, die ehrenamtliche Strukturen vorweisen.


§2 Förderposition „Euer Ding!“

Beantragt werden kann eine Pauschalförderung von 300€ für Ideen und Programme, die sich einem der Schwerpunkte Anerkennungskultur, Weiterbildung, Werbung für Eure Gruppierung oder dem vom KJR festgelegten Jahresthema widmen. Das Geld ist allein zur Förderung der Jugendarbeit zu verwenden. Junge Engagierte sollen nachhaltig in den Strukturen der Jugendarbeit eingebunden werden.


§ 3. Antragsablauf

Antragsstellende müssen für ihre Organisation antragsberechtigt sein.

Auf der Internetseite des KJR befindet sich ein Antragsformular, in welches das stichpunktartige Konzept hochgeladen werden kann. Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die vollständig über dieses Antragsformular übermittelt wurden.

Nach der Durchführung der Maßnahme muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden
Der Antrag muss vor der Aktion gestellt werden. In begründetetn Ausnahmen kann ein Antrag auch nach Durchführung des Projekts gestellt werden, darüber entscheidet der Vorstand im konkreten Einzelfall.

Die Entscheidung über den Zuschlag trifft der Vorstand des KJR in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Über Genehmigung oder Ablehnung des Antrags wird per E-Mail benachrichtigt.

Die Gelder werden nach Einreichen des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Die Förderungen können nur auf Konten der Organisation (keine Privatkonten) überwiesen werden.


§ 4 Budgetverteilung

Die Budgetverteilung wird durch Vorstandsbeschluss vorgenommen. Eine Förderung erfolgt vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung.

 
 
 
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